Impressum
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Inhalt:
Tanzschule GeipeltAugust-Bebel-Straße 3
18055 Rostock
Inhaber: Herr Stefan Geipelt
Tel. 0381 4922139Fax 0381 4922542
E-Mail: post@tanzschule-geipelt.de
USt-IdNr.: DE137400752
Bild-/Kartenmaterial:
Foto Arppefitdankbaby®
Tanzschule Geipelt
ISuMA Torsten Bothe
Layout/Konzept/Umsetzung/Programmierung:
ISuMA Torsten BotheAllgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Geipelt
(nachfolgend Tanzschule genannt)1. Anmeldung zu den Kursen
Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn die Anmeldung durch die Tanzschule verbindlich bestätigt wurde. Minderjährige Kursteilnehmer können nur durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet werden.2. Zahlungsbedingungen
Die Beiträge für die Clubmitgliedschaft werden am 15. des Monats durch Lastschrift eingezogen.3. Kündigungen
Die Kündigung der Clubverträge hat, wie in Ihrem Vertrag mit entsprechender Kündigungsfrist vermerkt, in schriftlicher Form zu erfolgen.4. Haftung
Aufenthalt und Tanzen in unseren Räumen geschehen auf eigene Gefahr. Für die Garderobe (inkl. Wertsachen) wird keine Haftung übernommen. Die Tanzschule schließt jegliche Haftung für Verletzungen aus, sofern dieses rechtlich möglich ist.5. Gesonderte Bedingungen für Tanzkurse
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an dem von Ihnen gewählten Kursus. Der Unterricht ist einmal wöchentlich. Wer von sich aus den Unterricht unterbricht, ist dennoch zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Für durch uns verschuldete Ausfälle bieten wir soweit möglich Ersatztermine an. Einmalig fällige Kursgebühren sind zur ersten Unterrichtsstunde bar zu begleichen. Eine Rückzahlung des Honorars ist ausgeschlossen. Bei Krankheit bieten wir gern alternative Termine oder einen Neubeginn des Kurses an. Bei Clubmitgliedern wird ein Monatshonorar fortlaufend mittels Banklastschrift eingezogen. Mit Ihrer Anmeldung wird eine einmalig anfallende Aufnahmegebühr von 20,- Euro erhoben, welche mittels Banklastschrift mit dem ersten Monatshonorar eingezogen wird. Das Mitbringen sowie der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken auf dem Tanzschulgelände ist nicht gestattet.6. Gesonderte Bedingungen für Clubmitglieder
Der Unterricht ist einmal wöchentlich bei ca. 35 Wochen/Jahr. Die Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien von Mecklenburg-Vorpommern. Während der sechswöchigen Sommerferien findet der Unterricht nur unter veränderten Unterrichtszeiten statt. Diese werden in Abstimmung mit den interessierten Clubmitgliedern festgelegt. Mit Ihrer Anmeldung wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,- Euro erhoben, welche mittels Banklastschrift mit dem ersten Monatshonorar eingezogen wird. Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für ca. 35 Wochen. Das Monatshonorar wird fortlaufend mittels Banklastschrift monatlich eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Mit einer schriftlichen Kündigung ist der Austritt wie auf Ihrem Vertragsformular verzeichnet, möglich.7. Gutscheine
Gemäß den allg. Geschäftsbedingungen der Tanzschule wird der Gutschein nicht ausgezahlt, er ist aber übertragbar. Nach 3 Jahren verliert er seine Gültigkeit.8. Datenschutz
Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einer betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur zu unseren betriebseigenen Zwecken verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.9. Foto- und Filmaufnahmen
Foto- und Filmaufnahmen sind während des Unterrichtes nicht gestattet (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Datenschutz, GEMA).10. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Rostock, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichts- stand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der Tanzschule.(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.Unser aktuelles Kursangebot ...
Tanzschule Geipelt · August-Bebel-Straße 3 · 18055 Rostock · 0381 4922139